Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Unsere AGB gelten für alle Lieferungen und sonstigen
Leistungen der Koch-Energielösungen GmbH, Ernst-Thälmann-Str. 41, 06686 Lützen (nachfolgend auch „KE“ genannt) nach Maßgabe der zwischen KE und dem Kunden
abgeschlossenen Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas
anders vereinbart ist. Diese AGB gelten auch für künftige
Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie
hinweisen müssten. Verwendet der Kunde entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird
deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt
haben. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n)
Sprache(n) ist Deutsch.
2. Auftragsbestätigung, Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen KE und dem Kunden kommt dadurch
zustande, dass der verbindliche Auftrag, den der Kunde KE auf
der Grundlage des jeweiligen Angebotes von KE erteilt, durch
KE zumindest in Textform bestätigt wird. Einer Bestätigung
steht es gleich, wenn der Auftrag des Kunden durch Lieferung
ausgeführt wird bzw. bei vereinbarter Abholung durch den
Kunden die Bereitstellung der Ware am Abholort erfolgt.
3. Leistung
Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus
dem jeweiligen von KE bestätigten Auftrag. Diese beinhalten
üblicherweise die gemeinsame Planung der PV-Anlage, die
Lieferung der zur Herstellung notwendigen Waren, sowie
die DC- und AC-Montage insoweit, dass die PV-Anlage
gegenüber dem Energieversorger angemeldet werden kann.
Die Anmeldung gegenüber dem Energieversorger ist nicht
von der von KE geschuldeten Leistung umfasst. KE ist
berechtigt, Leistungen (z.B. Gerüstbau, Elektroarbeiten) von
Subunternehmern erbringen zu lassen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach
Maßgabe der vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine
verpflichtet. Die in Rechnung gestellte Vergütung
ist sofort fällig und ohne Skontoabzug auf das Bankkonto
von KE zu zahlen.
5. Anlieferung, Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Anlieferung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – durch
ein Transportunternehmen zu dem mit dem Kunden vorab
vereinbarten Liefertermin. Teillieferungen sind zulässig, soweit
sie dem Kunden zumutbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, das
Grundstück inklusive die für die Montage vorgesehenen
Flächen aufnahmebereit zur Verfügung zu stellen.
Dies beinhaltet insbesondere die Vorhaltung einer
ausreichend gesicherten und zur Lagerung der
angelieferten Waren geeigneten Lagerfläche. Ebenso ist vom
Kunden sicherzustellen, dass die für die Montage vorgesehene
Dachfläche den statischen Anforderungen der PV-Anlage
genügt. Zudem muss diese frei zugänglich sein und vom
Kunden gegebenenfalls angebrachte Installationen, wie z.B.
TV-SAT-Schüsseln, zuvor beseitigt werden. Mehrkosten, die
dadurch entstehen, dass der Kunde seinen
Bereitstellungspflichten gemäß § 5 Abs. 2 AGB nicht in
ausreichendem Maße nachkommt, sind vom Kunden zu tragen.
6. Schäden
Dachziegel müssen bei der Montage in vielen Fällen bearbeitet
werden. Der Kunde wird KE für den Fall, dass für die Montage
des Photovoltaiksystems relevante Dachziegel ausgetauscht
werden müssen, oder Dachziegel bei der Montage beschädigt
werden, kostenfreie Ersatzziegel zur Verfügung stellen. Kann
der Kunde keine Ersatzziegel oder PV-Montageziegel zur
Verfügung stellen, so trägt er den mit der Ersatzbeschaffung
entstehenden Aufwand (Material und Zeit) selbst.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung
im Eigentum von KE. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne
des § 14 BGB, gilt darüber hinaus Folgendes:
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Begleichung
sämtlicher Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung im Eigentum von KE.
Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine
Sicherheitsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware
nicht zulässig.
8. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware auf den
Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde
im Verzug der Annahme ist.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Gegen den Vergütungsanspruch von KE kann der Kunde nur
mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht
dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Haftung
Die Haftung von KE für vertragliche Pflichtverletzungen oder
für deliktisches Handeln ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, wenn die Pflichten fahrlässig
verletzt wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Der
Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt auch für
Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von KE sowie für
die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter und
Vertreter von KE. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die
Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise
vorhersehbaren Schäden begrenzt, sofern es sich nicht um
Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit handelt.
11. Transportschäden
Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen
Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler
bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte
unverzüglich Kontakt zu uns auf. Das Versäumen einer
Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen
Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre
Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns
aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer
bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald
wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt ausgeliefert haben.
12. Gewährleistung und Garantien
Mängelhaftungsrecht
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt
das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Die nachstehenden
Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für
Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht
wurden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung sowie Arglist bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf (Kardinalpflichten) im Rahmen eines
Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder soweit der
Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Beschränkungen gegenüber Unternehmern gegenüber
Unternehmern gelten als Vereinbarung über die
Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die
Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag
einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des
Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir
keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist
für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab
Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den
Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Regelungen gegenüber Kaufleuten unter Kaufleuten gilt die in
§ 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht.
Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als
genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt,
der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht,
falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
Garantien und Kundendienst Informationen zu gegebenenfalls
geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue
Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf
besonderen Informationsseiten (Internetseite).
13. Datenschutz und Datenerhebung
KE erhebt personenbezogene Daten (Einzelangaben über
persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder
bestimmbaren natürlichen Person) nur in dem vom Kunden zur
Verfügung gestellten Umfang. Die Verarbeitung und Nutzung
der personenbezogenen
Daten des Kunden erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung der
vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Erhebung erfolgt auf
den nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen:
a) Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Einwilligung ist
jede freiwillige für den bestimmten Fall, in informierter Weise
und unmissverständlich abgegebenen Willensbekundung in
Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen
bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu
verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie
betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
b) Erforderlichkeit zur Vertragserfüllung oder Durchführung
vorbereitender Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz lit. b
DSGVO, d. h. die Daten sind erforderlich, damit KE die
vertraglichen Pflichten dem Kunden gegenüber erfüllen kann
oder KE benötigt die Daten, um einen Vertragsschluss mit
dem Kunden vorzubereiten.
c)Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO, d.h. dass z.B. aufgrund
eines Gesetzes oder sonstiger Vorschriften eine Verarbeitung
der Daten vorgeschrieben ist.
d)Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß
Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO, d.h., dass die Verarbeitung
erforderlich ist, um berechtigte Interessen unsererseits oder
Dritter zu wahren, sofern nicht die Interessen oder
Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz
personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Dem
Kunden stehen die nachfolgenden Rechte hinsichtlich der
Datenverarbeitung durch KE im Umfang gemäß dem jeweils
aufgeführten Artikel der Datenschutzgrundverordnung zu:
a) Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO
b) Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO
c) Löschungsrecht („Recht auf Vergessenwerden“) gem. Art. 17
DSGVO

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18
DSGVO
e) Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO
f) das Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO Unbeschadet
eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder
gerichtlichen Rechtsbehelfs steht dem Kunden das Recht auf
Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in
dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts, des Arbeitsplatzes
oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn der
Kunde der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der des
Kunden betreffenden personenbezogenen Daten gegen die
DSGVO verstößt. Die personenbezogenen Daten der
betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald
der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann
darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den
europäischen oder nationalen Gesetzgeber in
unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen
Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt,
vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder
Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die
genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es
sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung
der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine
Vertragserfüllung besteht. KE erhebt die folgenden Daten:
a) Anrede, Vorname, Nachname
b) eine gültige E-Mailadresse
c) Anschrift
d) Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), Faxnummer
und weitere Kontaktdaten
e) Informationen, die für die Durchführung des Vertrags
notwendig sind, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der
Daten, die im Zuge einer Vertragsdurchführung von KE
erhoben werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO u.a.
mit den steuerrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften.
Zweck der Datenspeicherung ist die Erfüllung des Vertrages,
den der Kunde mit KE abschließt, insbesondere um ihn
hierfür als Kunden KEs zu identifizieren und sachgerecht
beraten zu können. Die Daten werden so lange
gespeichert, wie dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich
ist. Soweit es sich hierbei um nach dem Handels- und
Steuerrecht aufbewahrungspflichtige Handelsbriefe handelt,
werden diese darüber hinaus gemäß den gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen gespeichert. KE gibt
personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Subunternehmer, von
denen KE vertraglich vereinbarte Leistungen erbringen lässt.
Die Weitergabe erfolgt unter strikter Beachtung der
gesetzlichen Vorgaben. Ein Widerspruchsrecht gegen die
Datenverarbeitung im Rahmen der Auftragserteilung
besteht nicht, da die Datenverarbeitung zur
Vertragserfüllung erforderlich ist. Ein Widerspruch bzw.
Widerruf führt daher automatisch zur Beendigung des
Vertragsverhältnisses.
12. Schlichtungsverfahren
KE ist weder bereit noch verpflichtet, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen
Verbraucherschlichtungsstelle oder einer etwaigen anderen
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Verträge zwischen KE und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts. Handelt es sich bei den Kunden nicht um
Verbraucher, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem
Vertrag: 06686 Lützen

Koch Energielösungen GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.02.2023

Adresse

Koch Energielösungen GmbH

Ernst-Thälmann-Str 41

06686 Lützen

Kontakt

info@kochenergieloesungen.de

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